Wilhelm Keitel wurde 1882 als Sohn eines Gutsbesitzers geboren. Sein Vater drängte ihn zu einer militärischen Laufbahn. 1901 kam er zum Feldartillerie-Regiment Nr. 46 in Wolfenbüttel und wurde 1908 zum Regimentsadjutant befördert. Während und nach dem Ersten Weltkrieg setzte er seinen Aufstieg beim Militär fort. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Januar 1933 war er am Ausbau des Reichswehrministeriums beteiligt. Dieses Ministerium wurde 1938 durch das neu eingerichtete Oberkommando der Wehrmacht (OKW) ersetzt, und Keitel wurde zu dessen Chef berufen. Damit hatte er zwar ein Amt inne, das dem eines Reichsministers entsprach, verfügte aber nicht über eigene Befehlsgewalt. Während des Zweiten Weltkriegs war Keitel an allen Aspekten der militärischen Planung beteiligt und erwies sich Hitler gegenüber als unerschütterlich loyal. Im Juni 1940 unterzeichnete er das Waffenstillstandsabkommen mit Frankreich und wurde kurz darauf zum Generalfeldmarschall ernannt. Auch wenn Keitel sich der Invasion der Sowjetunion zunächst widersetzte, sorgte er für die reibungslose Durchführung von völkerrechtswidrigen Befehlen und trug Mitverantwortung für den Vernichtungskrieg im Osten. Nach Hitlers Selbstmord schloss Keitel sich Großadmiral Karl Dönitz an, der in seinem Hauptquartier bei Flensburg am 5. Mai 1945 eine geschäftsführende Reichsregierung bildete. Am 8. Mai wurde Keitel zusammen mit der deutschen Delegation von Flensburg nach Berlin geflogen, wo sie im Hauptquartier der 5. Stoßarmee der Roten Armee die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht unterzeichnete. Im November 1945 wurde Keitel vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg der Prozess gemacht. Er wurde wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt und am 16. Oktober 1946 hingerichtet.